Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.mip2.bsi.bund.de veröffentlichten Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von CONET Solutions GmbH am 25.05.2022 vorgenommenen Bewertung nach der BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Die Bewertung bezieht die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Die Durchführung der Prüfung beruht auf einem manuellen Testverfahren, das durch verschiedene softwarebasierte Hilfsmittel unterstützt wird. Ergänzend wurden ausgewählte Prüfschritte unter Zuhilfenahme von Screenreadern geprüft. Es wurde mit NVDA V.2021.2 in der Grundeinstellung für Anfänger getestet.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Auf der Unterseite „Meldung ohne Registrierung abgeben“ existiert keine Alternative für CAPTCHAs.
  • Das Portal ist nicht responsive gestaltet und unterstützt somit nicht die Nutzung auf Smartphones.
  • Bei einer Anpassung der Farben, Schriftgrößen und Schriftarten im Browser kann es dazu kommen, dass Menüpunkte der Hauptnavigation verdeckt werden.
  • Bei fehlerhafter Eingaben erscheinen Standard-Browser-Meldungen, die an den Screenreader gemeldet werden. Allerdings verschwindet die Fehlerkennzeichnung nach wenigen Sekunden.
  • Tabellen verfügen über eine Sortierfunktion der Tabellenspalten. Diese werden jedoch nicht als Schalter (Buttons) angeboten, sondern als Link-Elemente.
  • Für angemeldete Benutzer kann die Institution über ein Dropdown-Feld gewechselt werden. Das Feld ändert bei Fokus nur die Linie unter dem Namen der aktuellen Institution von einem Grauton (#9aa0a2) zu einem Blauton (#0071ad). Der Helligkeitskontrast beträgt hier nur 2:1 (SOLL 3:1).
  • Fehlerhaft ausgefüllte Felder in den verschiedenen Formularen werden nur durch den Wechsel der Schriftfarbe von Grau/Schwarz auf Rot gekennzeichnet. Ein weiteres Merkmal zur Identifizierung fehlt.
  • In Registrierungs- und Meldeformularen sind Pflichtfelder nur mit einem Asterisk (*) gekennzeichnet. Es fehlt eine programmatische Kennzeichnung (required-Attribut).
  • In Registrierungs- und Meldeformularen werden nicht ausgefüllte Pflichtfelder per Fehlermeldung unterhalb des jeweiligen Feldes identifiziert. Fehlermeldungen, die nach fehlerhafter Eingabe unterhalb der jeweiligen Formularfelder erscheinen, sind programmatisch nicht mit den Feldern und Beschriftungen verknüpft.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Wir sind bemüht, die Anzahl an barrierefreien Inhalten und die Barrierefreiheit der Website stetig weiterzuentwickeln. Eine weitere Überprüfung ist für 2024 geplant.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.10.2022 erstellt und zuletzt am 27.10.2022 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Kontakt-Formular an.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postfach 200363
53133 Bonn

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 08:00-18:00 Uhr
Telefon: 0800 274 1000
(kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)
E-Mail: service-center@bsi.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.