Zum Schutz Ihrer Daten werden auf dieser Website nur Nutzungsdaten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Zum Datenschutzhinweis mit Erläuterung der WebanalyseMit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetz am 06.12.2025 gelten die dort aufgeführten Registrierungs- und Meldepflichten. Zur Erfüllung der Registrierungs- und Meldepflichten nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz stellt Ihnen das BSI das „BSI-Portal“ unter portal.bsi.bund.de zur Verfügung.
Die Registrierung gemäß NIS-2 erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene BSI-Portal und nicht über das MIP2.
Im BSI-Portal können sich Unternehmen und Behörden gemäß den Voraussetzungen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes sowie des Luftsicherheitsgesetzes registrieren und Sicherheitsvorfälle melden. Auch Unternehmen, die nicht unter das NIS-2-Umsetzungsgesetz fallen, haben dort die Möglichkeit, Vorfälle freiwillig zu melden. Darüber hinaus besteht im BSI-Portal die Option, dem BSI Schwachstellen anonym zu melden.
Sobald Sie sich im BSI-Portal registriert haben, bitten wir Sie, dieses auch für alle zukünftigen Meldungen von Sicherheitsvorfällen oder Schwachstellen zu nutzen.
KRITIS-Betreiber und Bundesbehörden nutzen prioritär weiterhin das MIP2 zur Abgabe ihrer Meldungen und können so etablierte Prozesse übergangsweise weiter nutzen.
Eine Abgabe der gleichen Meldung zusätzlich über das BSI-Portal ist nicht erforderlich.