Mit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetz am 06.12.2025 gelten die dort aufgeführten Registrierungs- und Meldepflichten. Zur Erfüllung der Registrierungs- und Meldepflichten nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz stellt Ihnen das BSI das „BSI-Portal“ unter portal.bsi.bund.de zur Verfügung.

Die Registrierung gemäß NIS-2 erfolgt ausschließlich über das dafür vorgesehene BSI-Portal und nicht über das MIP.

Im BSI-Portal können sich Unternehmen und Behörden gemäß den Voraussetzungen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes sowie des Luftsicherheitsgesetzes registrieren und Sicherheitsvorfälle melden. Auch Unternehmen, die nicht unter das NIS-2-Umsetzungsgesetz fallen, haben dort die Möglichkeit, Vorfälle freiwillig zu melden. Darüber hinaus besteht im BSI-Portal die Option, dem BSI Schwachstellen anonym zu melden.


Sobald Sie sich im BSI-Portal registriert haben, bitten wir Sie, dieses auch für alle zukünftigen Meldungen von Sicherheitsvorfällen oder Schwachstellen zu nutzen.


Betreiber kritischer Anlagen und Bundesbehörden nutzen prioritär weiterhin das MIP zur Abgabe ihrer Meldungen und können so etablierte Prozesse übergangsweise weiter nutzen.


Eine Abgabe der gleichen Meldung zusätzlich über das BSI-Portal ist nicht erforderlich.