Herzlich Willkommen beim Melde-Portal und Informations-Portal von BSI und BBK

Die Abkürzung für das Melde-Portal und Informations-Portal ist MIP.
Das MIP gehört zum Bundes-Amt für Sicherheit in der Informations-Technik.
Die Abkürzung dafür ist BSI.
Sicherheit in der Informations-Technik bedeutet Sicherheit im Internet.

Und das MIP gehört zum Bundes-Amt für Bevölkerungs-Schutz undKatastrophen-Hilfe.
Die Abkürzung dafür ist BBK.
Bevölkerungs-Schutz und Katastrophen-Hilfe heißt:
Alle Menschen in Deutschland sollen bei Katastrophen und Krisen geschützt sein.
Und die Menschen sollen dann auch Hilfe bekommen.

Im Internet gibt es viele Gefahren.
Zum Beispiel einen Hacker-Angriff.

Hacker bedeutet:
Eine Person oder eine Gruppe schadet fremden Computern.

Hacker-Angriff bedeutet:
Fremde Personen können in fremde Computer eindringen.
Oder in Computer-Programme.
Zum Beispiel in den Computer von einem Unternehmen.
Dort können die fremden Personen Daten verändern.
Oder die fremden Personen stehlen Daten.  
Oder die fremden Personen sorgen dafür,
dass das Unternehmen seine Computer nicht mehr
benutzen kann.

Eine Gefahr im Internet kann auch sein:
Vielleicht gibt es Fehler in einem Computer-Programm.
Sie bemerken den Fehler vielleicht nicht.
Dann ist der Computer
nicht gegen Hacker-Angriffe geschützt.

Haben Sie so eine Gefahr entdeckt?
Dann können Sie diese Gefahr beim MIP melden.
Das MIP ist für Bürger und Bürgerinnen.
Und für Unternehmen.
Und für Behörden.

Hat eine Person oder ein Unternehmen eine Gefahr gemeldet?
Dann kann die Person oder das Unternehmen vielleicht
Hilfe vom BSI oder vom BBK bekommen.
Vielleicht kann ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin vom BSI
zu dem Unternehmen kommen.
Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin
kann dann den Computer prüfen.
Die Hilfe bekommen auch
Behörden von der Bundes-Regierung.

Das BSI und das BBK sammeln auch Informationen über die Meldungen.
Das BSI und das BBK schreiben Berichte zu den Meldungen.
Die Informationen in den Berichten sind anonym.
Anonym bedeutet,
niemand kann sehen:

  • Wer hat eine Gefahr gemeldet?
  • Wer ist von der Gefahr betroffen?

Das BSI und das BBK veröffentlichen die anonymen Informationen
zum Beispiel auf ihren Internet-Seiten.

Die Melde-Stellen

Die Melde-Stellen gehören zum BSI und zum BBK.
Bei den Melde-Stellen können Sie Gefahren im Internet melden.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen prüfen dann die Gefahr.

Es gibt verschiedene Melde-Stellen.
Für manche Melde-Stellen müssen Sie sich
zuerst beim MIP anmelden.
Mehr Informationen dazu stehen
unter Meldestellenübersicht.
Für andere Melde-Stellen müssen Sie sich nicht anmelden.
Hier können Sie für die Meldung ein Formular ausfüllen.
Klicken Sie dafür auf Meldung abgeben.

Wie kann ich mich anmelden?

Klicken Sie auf Registrierung.
Dann können Sie ein Benutzer-Konto erstellen.
Haben Sie ein Benutzer-Konto erstellt?
Dann bekommen Sie eine E-Mail von uns.
Klicken Sie auf den Link in der E-Mail.
Mit dem Link bestätigen Sie Ihr Benutzer-Konto.
Erst dann können Sie Ihr Benutzer-Konto benutzen.

Im Benutzer-Konto müssen Sie Ihre Einrichtung angeben.
Einrichtung bedeutet: Ihr Unternehmen oder Behörde.
Sie müssen die Einrichtung bei der Melde-Stelle anmelden.
Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Melde-Stelle stellen.
Das BSI oder das BBK prüfen den Antrag.
Ist der Antrag in Ordnung?
Dann kann die Melde-Stelle den Antrag annehmen.
Ihre Einrichtung ist dann bei der Melde-Stelle angemeldet.

Ist Ihre Einrichtung schon bei einer Melde-Stelle angemeldet?
Zum Beispiel:
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von Ihrer Einrichtung
hat den Antrag schon gestellt.
Dann kann der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin
Ihnen eine Einladung schicken.
Sie müssen dann keinen Antrag mehr für die Einrichtung stellen.

Für Melde-Stellen gibt es Anleitungen auf der Internet-Seite.
Dort finden Sie mehr Informationen zum MIP.